Schauenburg, 13.04.2017

 

 

Lieber Klaus, liebe DKB Vorstandsmitglieder,

das letzte Jahr wird uns allen, so denke ich, in „guter“ Erinnerung bleiben!

Erstmals vielen fast alle unserer Schauen und Börsen durch die Geflügelpest (Vogelgrippe) aus.

Ein Szenario, das uns jedes Jahr erneut einholen kann!

Alles Jahre wieder, was dann?

In meinem Artikel zu diesem Thema habe ich die Situation geschildert. Siehe Vogelfreund Ausgabe März 2017. Daher möchte ich hier nicht weiter darauf eingehen.

Was können wir als Vogelzüchter tun, um für die Zukunft ein Ausstellen unsere Vögel bzw. deren Verkauf auf Börsen sicherzustellen? Was können wir tun, um nicht noch mehr Züchterinnen und Züchter zu verlieren? Der einzelne Züchter steht dieser Situation sehr hilflos gegenüber! Eine Chance dies zu ändern besteht jedoch, wenn die Verbände wie DKB und AZ, z.B.: ein Gutachten in Auftrag geben, woraus hervorgeht, das unsere Ziervögel nicht von einem solchen Virus wie dem H5N8 befallen werden können und somit von einer Aufstallpflicht bzw. eines Verbringungsverbotes ausgeschlossen sind.

Aus §7.Abs.5 Geflügelpestverordnung geht hervor, das durchaus eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Hier sollte man darauf hinwirken, dass uns diese ermöglicht wird!

Noch einmal solch ein Jahr und unserer Hobby geht schneller den Bach runter wie man denken kann!

Über die EE sollten der DKB, die AZ und die Geflügelzüchter, diese haben sicherlich die größte Lobby, doch in der Lage sein, mit den Behörden sowie dem Löffler Institut den Kontakt zu suchen, um eine Lösung herbeizuführen. In diesen Verbänden gibt es doch sicher einige Personen, die hier entsprechend argumentieren können.

Ich habe in meiner Funktion als Verbandsvorsitzender am 19. Dezember letzten Jahres meinen Unmut schriftlich dem Hess. Umweltministerium mitgeteilt und am 12.Januar eine Stellungnahme hierauf erhalten, worin steht, das man um unnötige Härtefälle zu vermeiden, uns Vogelzüchtern unter bestimmten Voraussetzungen die Teilnahme an Schauen und Börsen ermöglicht.

Diese Stellungnahme könnte aus meiner Sicht doch ein Ansatz sein, um eine dauerhafte Lockerung zu erreichen.

Auch in unserem Landesverband haben wir uns am 8.April u.a. mit diesem Thema auseinandergesetzt. Hier war man sich einig, dass es in naher Zukunft eine Lösung für uns geben muss, damit wir unser Hobby noch möglichst lange ausüben dürfen. Es gab u.a auch einen Vorschlag, der die Einführung eines „Vogelpasses“ beinhaltet, aus welchem hervorgeht, wie man seine Vögel hält etc. Ein, aus meiner Sicht interessanter Vorschlag, aber sicherlich nicht so schnell umsetzbar.

Wir für unseren Verband werden die LV Schau aus dem Zeitfenster Dezember nach vorn in den November schieben, um der Gefahr eines erneuten Ausfalles der LV Meisterschaft entgegenzuwirken. Sicherlich ist dies auch keine endgültige Lösung, aber wir möchten das Risiko eines erneuten Ausfalls zumindest minimieren.

Ich würde mich freuen, wenn ich mit meinem Schreiben zum Nachdenken und Handeln angeregt habe.

 

Mit freundlichen Grüßen

Volker Mihr                                                                                                                                                                                          

1.Vorsitzender LV 15 Kurhessen u. Waldeck e.V.